Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Winter 2006
  • Michael Lennert, Redaktor

    Vorsicht Anlagerichtlinien!

    Regeln sind da, um nicht gebrochen zu werden. Nein, derart einfach ist es nicht. Schon gar nicht bei den Anlagerichtlinien der Artikel 49 bis 60 des BVV2. Denn die dürfen, wenn man den Artikel 59 BVV2 mit einer stichhaltigen Begründung bemüht, ja hochoffiziell gebrochen werden.

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  • Lieber alles aus einer Hand

    Die Bâloise Versicherungsgruppe hat ein Global Custody- und Depotbank-Mandat über 30 Milliarden Schweizer Franken an die BNP Paribas Securities Services vergeben.

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  • Dr. Christian Fitze,Ecofin Investment Consulting AG, Consultant

    Asset-Liability-Studien bergen viele Stolpersteine

    Keine moderne Pensionskasse in der Schweiz kann es sich leisten, Asset-Liability-Studien zu ignorieren – so lautete eine These, die auf der zweiten Pensionskassen Jahrestagung der Ecofin Investment Consulting in Zürich im November diskutiert wurde.

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  • Autor: Bernhard Raos

    Wenn Laien mit Milliarden spielen

    Von Bernhard Raos, Freier Journalist.

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  • Autor: Ronald Biehler

    Die kritische Grösse gibt es nicht

    Von Ronald Biehler, Chief Markets Officer, Noventus PensionPartner AG – Ecofin Gruppe.

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  • Brief aus Bern

    Von Bernhard Raos.

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  • Hansjörg Herzog, Head of Institutional Distribution Switzerland, Credit Suisse

    Berauschende Alternative

    Mehr und ausgefeiltere alternative Investments, mehr Treffen mit Private und Investment Bankern und mehr Schulung. Dieses Programm hat sich die institutionelle Sparte des Asset Managements der Credit Suisse vorgenommen. Die Umsatz-Bringer im kommenden Jahr sollen passive und Enhanced-Produkte sein – neben den geliebten Alternativen.

    Fragen: Maik Rodewald
    Antworten: Hansjörg Herzog, Head of Institutional Distribution Switzerland, Credit Suisse

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  • Dr. Graziano Lusenti, Lusenti Partners, Managing Partner

    Der Vorsichtige macht das Rennen

    Das BVV2 regelt viel. Regelungen alleine sind jedoch keine Garantie für eine erfolgreiche Anlagepolitik. Alternativen liegen bereits auf dem Tisch; die Prudent Man Rule verspricht Erfolg. Zudem gilt es Fehlentwicklungen zu korrigieren: Die Anlagepolitik etlicher Pensionskassen orientiert sich oft nicht an ihren Pensionsverpflichtungen. Von Michael Lennert.

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  • Praxisbeispiel Pensionskasse Swiss Re

    Für die Pensionskasse der Swiss Re spielt der Anlagerichtlinienkatalog des BVV 2 keine allzu grosse Rolle. Die Pensionskasse hat ihre eigene Anlagestrategie, die sich an einer absoluten Zielrendite von derzeit 5,5 Prozent orientiert.

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  • Praxisbeispiel Pensionskasse des Kantons Zug

    Auch ohne den Artikel 59 des BVV2 zu bemühen, kann eine Pensionskasse glücklich werden. Dies versichert Ruedi Fenk, Portfoliomanager bei der Pensionskasse des Kantons Zug.

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  • Dr. Edouard Stucki, Senior Consultant Watson Wyatt

    Die Asset-Liability-Studie ist der Schlüssel

    Zu verbessern gibt es immer etwas – auch bei den Anlagerichtlinien in der Schweiz. Gleichwohl hat der Anlageerfolg viele Väter, beispielsweise eine vorsichtige und von Anlageführungskapazitäten durchdachte Anlagepolitik, sowie eine voll alimentierte Risikofähigkeit; und nicht zu vergessen: die Ausrichtung an der Stuktur der Pensionsverpflichtungen.

    Fragen: Michael Lennert
    Antworten: Dr. Edouard Stucki, Senior Consultant Watson Wyatt

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  • Artikel 59 BVV2 – Nicht ohne umfassende

    Wer den zusätzlichen Gestaltungsfreiraum des Artikels 59 BVV2 nutzen will, um etwa in alternative Anlagen zu investieren, muss die Führungsaufgaben und Managementprozesse adäquat ausfüllen. Ein lohnender und anspruchsvoller Weg, wie das Beispiel des erfolgreichen Stiftungsfonds der Elite-Universität Yale zeigt.

    Von Stephan Dahlem und Christof Trauffer.

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  • Ja zu Enhanced Indexation!

    Index ist nicht gleich Index, und schon gar nicht ist Indexierung gleich Indexierung. Auf die verbesserte Indexierung kommt es an, denn die kann passive Anlagen schlagen. Doch nicht nur das: Auch die Diversifikation der Alphaquelle innerhalb eines begrenzten Risikorahmens ist möglich.

    Von Martin Lasance, Director Institutional Business BlackRock (Schweiz).

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  • Werner Hertzog, Direktor Pensionskasse des Bundes Publica

    Wovon andere träumen

    So sieht der Idealzustand aus: Eine Pensionskasse will keine Sonderbehandlung, kein Lex Spezialis, strebt selbstständig eine Totalrevision an, rüstet sich freiwillig für einen selbst erhofften erhöhten Wettbewerb und strebt auch noch die volle Risikofähigkeit an. Gibt es nicht? Gibt es doch: Publica, die Pensionskasse des Bundes.

    Fragen: Michael Lennert
    Antworten: Werner Hertzog, Direktor Pensionskasse des Bundes Publica

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  • Marco K. Frei, Head of Global Pension Asset Management,F. Hoffmann La-Roche AG

    Der Anlagefonds für Insitutionelle soll es richten

    Wer wie Roche zahlreiche Stiftungen und Pensionskassen unter einen Hut zu bringen hat, der muss sich etwas überlegen – doch diese Aufgabe ist geschafft, ein passendes Vehikel gefunden. Von Stillstand jedoch keine Spur; nicht geplant, aber auch nicht undenkbar: den Fonds für konzernfremde Pensionskassen zu öffnen.

    Fragen: Michael Lennert
    Antworten: Marco K. Frei, Head of Global Pension Asset Management, F. Hoffmann La-Roche AG

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  • Autor: Kurt Fisch ist Gründer und Mitglied der Geschäftsleitung der Fisch Asset Management AG

    Die Wandler-Welt bleibt heil

    Für Wandelanleihen gab es seit drei Jahren beste Argumente, und so sind viele Institutionelle günstig eingestiegen. Auch 2007 gibt es keinen Grund auszusteigen – nicht nur wegen ihrer überlegenen Korrelationswirkungen. Das ideale Design des Wandler-Portfolios: Leicht aktienlastig – und offen für ein Übergewicht in Amerika und Japan.

    Gastbeitrag von Kurt Fisch.

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  • Eric Breval, AHV-Ausgleichsfonds, Geschäftsführer

    Der Pufferfonds

    Von Michael Lennert.

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