Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Brief aus Bern
  • Brief aus Bern

    Auf den 1.1.2009 wurden die Beiträge und Grenzbeträge für die erste und zweite Säule angepasst. So beträgt die minimale AHV-Rente neu 1.140 Franken pro Monat, die maximale Rente ist doppelt so hoch. Die maximale Ehepaarrente – sie wird in zwei Renten ausbezahlt – bleibt weiterhin „gedeckelt“ und macht monatlich 3.420 Franken aus. In der Vorsorge ist versichert, wer einen Mindestjahreslohn von 20.520 Franken erzielt. Die oberste Limite des Jahreslohnes im BVG-Obligatorium liegt bei 82.080 Franken. In die gebundene Selbstvorsorge der Säule 3a können Versicherte mit zweiter Säule maximal 6.566 Franken einzahlen. Wer keiner Vorsorgeeinrichtung angehört, darf höchstens 32.832 Franken auf sein 3a-Konto legen.

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  • Brief aus Bern

    Der Ständerat hat in der Herbstsession neue Strukturen für die berufliche Vorsorge beschlossen. Nun liegt der Ball beim Nationalrat. Darum geht’s: Aufgaben und Haftung der verschiedenen Akteure der zweiten Säule werden voneinander abgegrenzt und die Aufsicht neu strukturiert. Einerseits soll die direkte Aufsicht gestärkt werden, andererseits will man die indirekte Aufsicht einer neuen eidgenössischen Oberaufsichtskommission übertragen, die weisungsungebunden arbeitet. Revisionsstellen sollen sich auch in Zukunft nicht ins operative Geschäft der Pensionskassen einmischen dürfen. Wer kontrolliert, darf also nicht auch noch die Weichen stellen. Die verabschiedete Vorlage verzichtet auf radikale Offenlegungsvorschriften für Pensionskassenverantwortliche und überlässt es dem Bundesrat, hier nach dem Rechten zu schauen. Klar ist, dass sogenanntes „Parallel-Running“ ebenso wenig toleriert wird wie Retrozessionen für den Vertreiber eines Anlageprodukts.

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    Nächste Runde im Ringen um die Absenkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule und die Gewinnausschüttung der Lebensversicherer („Legal Quote“): In der Sozial- und Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrates kommt der politische Deal zwischen den Sozialdemokraten und den Bürgerlichen nun doch nicht zustande (siehe auch spn Juni/Juli 2008).

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    Für die AHV, IV und die Erwerbsersatzordnung EO liegen nun die Rechnungsergebnisse für 2007 vor. Die AHV hat im letzten Jahr mit einem Überschuss von 1,5 Milliarden Franken abgeschlossen. Zu verdanken ist dies der guten Konjunktur, welche die Beitragseinnahmen um fünf Prozent wachsen liess.

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  • Brief aus Bern

    Die Invalidenversicherung IV hat im vergangenen Jahr vier Prozent weniger Neurenten zugesprochen als im Vorjahr. Total waren es 18.800 Neurenten. Zum Vergleich: 2003 lag diese Quote noch bei 28.200. Damit hat sich bei der IV der Trend der letzten Jahre fortgesetzt, ist aber schwächer geworden. Das lässt darauf schliessen, dass die 4. IV-Revision ihre Wirkung nun voll entfaltet hat. Gleichzeitig gibt es erste Anzeichen, dass nun die 5. IV-Revision greift. Allein im ersten Monat seit Inkrafttreten waren bereits 200 Meldungen für die Früherfassung zu verzeichnen. Ein grosser Teil stammt von den Versicherten selber.

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  • Brief aus Bern

    Der Bundesrat erhielt anfangs Jahr dicke Post: Die Konsumentenzeitschrift K-Tipp deponierte 50.000 Unterschriften für ihre Petition „Faire Zinsen“. Diese verlangt von der Landesregierung, dass alle Vorsorgesparer auf ihr Alterskapital „faire Zinsen“ erhalten.

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  • Brief aus Bern

    Pensionskassen von Kantonen und Ge-meinden weisen teilweise hohe Unterdeckungen auf. Rund die Hälfte aller öffentlich-rechtlichen Kassen sind zu weniger als 100 Prozent gedeckt. Die Gründe: zu hohe Leistungen, zu viele Frühpensionierungen oder auch Arbeitgeber, die bei ihren Beiträgen „gespart“ haben.

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  • Brief aus Bern

    Vor den Parlamentswahlen vom Herbst wird mit politischem Zündstoff besonders behutsam umgegangen. Man will sichs mit seiner Klientel nicht verscherzen. So wird auch die Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) später angepackt als geplant.

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  • Brief aus Bern

    Flexible, mobile Arbeitnehmer und starre gesetzliche Regelungen in der Altersvorsorge passen nicht zusammen. Das erleben ausländische Fachkräfte, die dem Lockruf der Schweizer Unternehmen folgen. Aber auch Schweizer, die in anderen Ländern arbeiten, sind betroffen. Grundsätzlich gilt durch das Personenfreizügigkeitsabkommen EU/EFTA mit der Schweiz zwar das Erwerbsortprinzip: Berufstätige werden dem Sozialversicherungssystem jenes Landes unterstellt, in dem sie arbeiten. Doch der Teufel sitzt bekanntlich immer im Detail.

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  • Brief aus Bern

    Von Bernhard Raos

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  • Brief aus Bern

    Von Bernhard Raos.

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  • Brief aus Bern

    Strafrechtlich ist noch unklar, ob sich die Manager von Pensionskassen beim Zusammenschluss der beiden Zürcher Privatbanken Swissfirst und Bank Bellevue schuldig gemacht haben, doch auf der politischen Bühne werden die Messer heftig gewetzt. In der laufenden Parlamentssession überbieten sich die Parteien mit Vorschlägen zur verschärften Kontrolle der Pensionskassen. Zur Vorgeschichte: Den Medien war ein Papier aus der Swissfirst-Bank zugespielt worden, das Aktienverkäufe von mehreren Pensionskassen knapp vor der Fusion belegte. Weil der Swissfirst-Aktienkurs danach in die Höhe schoss, entgingen den Pensionskassen hohe Buchgewinne. Offen ist nun, ob

    PK-Manager mehr wussten und für ihren Deal privat abkassierten.

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