Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Juni/Juli 2010
  • Es reicht noch nicht!

    Die gute Nachricht zuerst: Laut Swisscanto Pensionskassen-umfrage 2010 verhalfen der zurückliegende Aufschwung an den Märkten und die durchgeführten Sanierungsmassnahmen den meisten Schweizer Pensionskassen zu einer unerwartet schnellen Erholung. So wiesen per Ende des vergangenen Jahres bereits über 80 Prozent der privaten Schweizer Vorsorgeeinrichtungen wieder Deckungsgrade von durchschnittlich 103 Prozent auf. Zudem dürften die Deckungsgrade laut Studie seit Jahresbeginn noch einmal um etwa drei Prozentpunkte gestiegen sein.

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  • Kurz & bündig

     

    +++ Die Gemini Sammelstiftung überträgt Immobilien im Wert von rund 51 Millionen Schweizer Franken rückwirkend per 1.Januar 2010 als Sacheinlage an die Pensimo Anlagestiftung.

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  • Die Podiumsdiskussion der B&B Vorsorge in Basel widmete sich ganz den Herausforderungen der zweiten Säule

    Ist nach der Krise vor der Krise?

    Zwar hat sich der Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz verbessert. Dennoch stellt sich die Frage, wie gut die Schweizer Pensionskassen auf das gegenwärtige Umfeld vorbereitet sind. Denn: Die Situation an den Finanzmärkten präsentiert sich erneut labil. Ist also nach der Krise vor der Krise? Dieser Frage gingen Ende Mai drei Vorsorge-Experten auf einer Podiumsdiskussion der B&B Vorsorge in Basel nach. Gottlieb Keller etwa, Mitglied der Roche-Konzernleitung, hält Pensionskassen erst dann für saniert, wenn sie 20 bis 25 Prozent Schwankungsreserven aufweisen. Die seien wichtig, um die Wechselwirkung zwischen positiven und negativen Anlagejahren, die es als solche immer geben werde, zu glätten. Dass immer noch 10 bis 15 Prozent der Kassen eine Unterdeckung aufweisen, gab Philipp Spichty, stellvertretender Direktor und Bereichsleiter Finanzmandate des Gewerbeverbands Basel-Stadt, zu bedenken. Selbst die Kassen mit einer Deckung von über 100 Prozent müssten noch an der langfristigen Sicherheit arbeiten. Und Bernhard Madörin, CEO und VR-Präsident der artax Fide Consult, kritisierte, dass bei einer Unterdeckung sofort die gesetzlichen Alarmmechanismen greifen und die Pensionskassen umgehend in Handlungszwang bringen, obschon auf Krisen immer eine Erholung gefolgt sei und langfristig eine Aufwärtsbewegung resultiere. Er appellierte dafür, gelassener in die Zukunft zu schauen. Die staatlichen Rettungsmassnahmen werden, so fürchtet der Steuer- und Treu­hand­experte, nun kurzfristig mehr Regulierungen nach sich ziehen.

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  • Zuhnehmendes Ja zur Nachhaltigkeit

    Nachhaltige Anlagen werden bei ­institutionellen Investoren immer ­beliebter. So verzeichnet das Sustainability Business Institutes (SBI) einen stetig steigenden Zuwachs an nachhaltigen Fondsvehikeln. Waren per Ende 2009 in der Schweiz, Österreich und Deutschland insgesamt 313 nachhaltige Publikumsfonds mit einem Fondsvermögen von rund 31 Milliarden Euro zum Vertrieb zugelassen, stieg deren Anzahl gegen Ende März schon auf 330. Daneben gaben beispielsweise zwei Drittel von 242 befragten deutschen institutionellen Investoren bei einer Studie von Union Investment zu nachhaltigen Investments an, in ökologisch, sozial oder ethisch ausgerichtete Anlageprodukte zu investieren.

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  • Wer suchet, der findet

    Die Zahl der Manager Searches hat 2009 weltweit zugenommen, nachdem 2008 ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen war. Die gefragteste Anlageklasse institutioneller Investoren bleiben weiterhin globale Aktien. Das geht aus einer aktuellen Studie des Beratungsunternehmens Mercer hervor, das hierzu 826 durchgeführte Manager Searches mit einem Volumen von insgesamt circa 72,2 Milliarden Euro auswertete. Konkret hat die Zahl der Manager-Suchen 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 22 Prozent zugenommen. Am grössten ist die Veränderung in Australien, wo sich die Anzahl der Suchen verdoppelt hat. Auch in Europa und Grossbritannien ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen, während die Steigerung in Nordamerika vergleichsweise niedrig ausgefallen ist. In Asien wiederum hat die Anzahl der Suchen um ein Drittel abgenommen. Globale Aktien sind weltweit mit 191 Manager-Suchen und einem Volumen von circa 19,2 Milliarden Euro die gefragteste Anlageklasse geblieben. Dahinter folgen globale Obligationen-Papiere mit 92 Suchen und Immobilien mit 67 Suchen.

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  • Roby Tschopp

    Der Stimmrechtswahrnehmer mit zu knappem Budget

    Roby Tschopp von Actares garantiert eine engagierte Ausübung der Stimmrechte. Der günstigen Alternative zu Ethos fehlt aber die Substanz, schreibt Andreas Valda

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  • Konrad Hummler, Wegelin

    Der Schweizer Top-Banker Konrad Hummler trifft Maik Rodewald und diskutiert mit ihm über Europa, die USA, China und den nächsten Nobelpreisträger für Wirtschaft. Der politisch unkorrekte Anti-Zeitgeist aus Sankt Gallen bekräftigt seine Angst vor einem gefährlichen Schwan – und der ist rot, nicht schwarz

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  • Bilder: Helvetia, Hauptsitz Basel

    Eigenleistung als Trumpfkarte

    Die Helvetia Gruppe erledigt nicht nur Asset Management, sondern auch das ALM selbst, schreibt Alexander Saheb

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  • Jeffrey Molitor

    Aktives versus passives Asset Management

    Aktives oder passives Asset Management – was ist erfolgreicher und wie kann ein Anlageausschuss effiziente Entscheidungen fällen? Michael Lennert sprach darüber mit Jeffrey Molitor, Head of Vanguard International Institutional Asset Management

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  • Herbert Brändli, Profond

    Mehr Schatten als Licht

    Die Herausforderungen der Pensions- und Investmentindustrie in der Schweiz nehmen stetig zu, beobachtete Alexander Saheb

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  • Wilfred Wong Ying-Wai

    Immobilien Asien

    Er ist Abgeordneter im Nationalen Volkskongress Chinas, hat die Übergabe Hong Kongs an das Reich der Mitte vorbereitet und er ist einer der einfluss-reichs­ten Immobilienexperten Asiens. In Hong Kong sprach Maik Rodewald mit Wilfred Wong Ying-Wai

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  • Kurz & bündig

    +++ Laut VOX-Analyse haben auch viele Bürgerliche zum wuchtigen Nein gegen eine Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes beigetragen. So sprachen sich 58 Prozent der CVP-Wählerinnen und Wähler gegen einen tieferen Rentenumwandlungssatz im BVG-Obligatorium aus, bei den SVP-Anhängern lag der Nein-Anteil gar bei 73 Prozent und selbst 44 Prozent der Freisinnigen (FDP) votierten gegen die Senkung. Dabei hatten die drei bürgerlichen Parteien die Ja-Parole herausgegeben. Stimmbürger, die der Regierung eher vertrauen, sagten doppelt so häufig Ja wie Personen, die sich selber als misstrauisch und unentschieden bezeichnen. Vor allem das umstrittene Argument von der sozial ungerechten Anpassung des Umwandlungssatzes fand eine Mehrheit.

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  • Pensionskassen 2010: Vorerst auf Kurs

    Nimmt man den BVG-Index Pictet LPP 25 von Anfang Juni als Gradmesser, liegt die Performance der Vorsorgeeinrichtungen mit + 2,72 Prozent über dem Stand von Ende 2009. Damit befinden sich die meisten Kassen vorerst auf Kurs, was ihre Sollrendite betrifft. Die detaillierten Pensionskassenbarometer der Banken berichten quartalsweise und hinken der aktuellen Entwicklung daher notgedrungen hinterher. Auch im „UBS Pensionskassenbarometer“ und dem „Schweizer Pensionskassen Index“ der Credit Suisse ist die PK-Welt nach dem ersten Quartal 2010 in Ordnung: Bis März betrug die Rendite laut UBS durchschnittlich 2,10 Prozent (Ende April 2,60 Prozent), gemäss CS-Index lag sie mit 2,37 Prozent im Plus. „Dieses Resultat wurde massgeblich positiv beeinflusst durch stark positive Renditen bei Aktien, vor allem im Schweizer Markt,“schreibt die UBS. Beträchtlich waren die Renditeunterschiede (UBS) zwischen den Pensionskassen. Die Bandbreite für den März 2010 reichte von 0,28 bis 3,22 Prozent. Trotz des vierten positiven Quartals in Folge, betrug die annualisierte Rendite im CS-Index über die letzten 10 Jahre tiefe 2,02 Prozent, während die annualisierte Mindestverzinsung per 31.3.2010 bei 2,74 Prozent lag. Der CS-Index, der Anfang 2000 mit 100 Punkten gestartet wurde, wies daher immer noch eine Differenz von 10,14 Prozent zur Mindestverzinsung auf. Der Abstand zur Zielrendite der Vorsorgeeinrichtungen, die meist zwischen 4 und 5 Prozent beträgt, ist noch viel grösser. Und nach wie vor fehlen den meisten Kassen notwendige Schwankungsreserven.

    Abb. : Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index


    Quelle: Credit Suisse 31. 3. 2010

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  • Bei Scheidung stark umstritten

    Die Vorlage des Bundesrates zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung wurde in der Vernehmlassung vor allem von den Vorsorgeeinrichtungen heftig zerzaust. Der Schweizerische Pensionskassenverband Asip beantragt, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen und unter Beizug von Praktikern „von Grund auf neu zu bearbeiten“. Vor allem die vorgesehene Teilung der Austrittsleistung auch nach Eintritt des Vorsorgefalls sei nicht praxistauglich. Es stellt sich die Grundsatzfrage, ob nach Eintritt eines Vorsorgefalls überhaupt ein Vorsorgeausgleich nach einem starren System vorgenommen werde kann: Was ist zu teilen, die laufende Rente oder das darauf entfallende Deckungskapital? Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass das Deckungskapital, beziehungsweise der Rentenbarwert geteilt werden. Der Asip warnt vor einem „weiteren Fall von Überregulierung“ und wertet die Vorlage als Rückschritt gegenüber der heutigen Regelung. BRA

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  • Flexible Altersrenten als Königsweg

    Die Aufteilung der Altersleistungen der zweiten Säule in eine garantierte Rente und einen Bonusteil ist ein Ausweg aus der Demografiefalle, in der viele Vorsorgeeinrichtungen stecken. Dieses Modell kann heute schon von rund der Hälfte der Kassen realisiert werden. ­Voraussetzung ist, dass das sogenannte BVG-Minimum nicht verletzt wird – umhüllende Kassen mit obligatorischen und überobligatorischen Sparkapitalien erfüllen meist diese Voraussetzung. Das Vermögenszentrum VZ hat zusammen mit Kunden zwei Modelle entwickelt: Beim Modell „Individualisierung“ führt die Pensionskasse für jeden Versicherten zwei Konten. Auf das Sparkonto fliessen Freizügigkeitsleistungen, Einkäufe von Beitragsjahren, die paritätisch finanzierten Sparbeiträge sowie die Mindestverzinsung auf dem BVG-Kapital. Auf das Konto „Individuelle Wertschwankungsreserve“ kommen überparitätische Sparbeiträge des Arbeitgebers sowie der gesamte Ertrag auf dem Sparguthaben, der die Mindestverzinsung übersteigt. Diese individuelle Schwankungsreserve darf 20 bis 30 Prozent des Sparkonto-Werts nicht übersteigen, sonst legt die Aufsichtsbehörde ihr Veto ein. Übersteigende Beiträge werden deshalb aufs Sparkonto umgebucht. Laut VZ führt dieses Modell langfristig zu besseren Altersleistungen, allerdings tragen die Versicherten einen erheblichen Teil des Anlagerisikos. Weil Verluste nicht mehr überwälzt werden, sinkt das Unterdeckungsrisiko markant. Eine Teilliquidation von freien Mitteln ist ausgeschlossen, da keine freien Mittel mehr gebildet werden.

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  • Kein Geld für die Freundin

    Wer sein Geld aus der zweiten Säule als Todesfallkapital der Freundin oder dem Freund überlassen will, sollte dies zu Lebzeiten mit einer entsprechenden Begünstigungserklärung gegenüber seiner Pensionskasse festlegen. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor (Urteil 9C_3/2010 vom 31.3.2010). Seit dem 1.1.2005 erlaubt das BVG, dass Vorsorgeeinrichtungen auch Hinterlassenenleistungen an Konkubinatspartner im Reglement vorsehen können. Unklar war bisher, ob solche Leistungen von einer Begünstigungserklärung zu Lebzeiten abhängig sind. Für das Bundesgericht gehören solche Begünstigungen zur überobligatorischen Vorsorge, denn die Pensionskassen sind frei, ob sie Hinterlassenenleistungen für die Freundin oder den Freund vorsehen wollen oder nicht. Besteht nun kein Gesetzesanspruch, sondern ist der Anspruch vom jeweiligen Reglement der Vorsorgeeinrichtung abhängig, fand das Bundesgericht, dass ein „Reglement diese Begünstigung auch von einer entsprechenden Erklärung des Versicherten abhängig machen kann“. Es gehe nicht um eine zusätzliche materielle Bedingung, sondern bloss um eine formelle Voraussetzung. Deshalb wies das Bundesgericht die Beschwerde einer Frau ab, deren Partner 2007 verstarb. Die Frau erhält kein Geld aus dessen zweiter Säule, weil ihr Freund es verpasst hatte, die nötige schriftliche Erklärung abzugeben. Das Todes­fallkapital geht in diesem Fall an die ­Mutter und die drei Schwestern des Verstorbenen. BRA

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  • Martin Wechsler

    Das Vorsorgesystem muss berechenbar sein

    Anstatt die zweite Säule noch mehr zu regulieren, sollten die geltenden Gesetze durchgesetzt werden. Das fordert Martin Wechsler. Bernhard Raos berichtet

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  • Inflationsfrei aus der Schuldenkrise?

    Mit dem Quantitative Easing der Notenbanken findet eine ökonomische Zäsur statt

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  • Andreas Valda

    Stiftungsräte, ändert Eure Statuten

    Die Dechargé-Erteilung an der UBS-Generalversammlung offenbarte das mangelnde Interesse der Pensionskassen am Stimmrecht. Nur einige, wenige legten ihre Position offen. Andere verweigerten die Offenlegung bewusst. Die allermeisten Kassen und Sammelstiftungen in der Schweiz dürften gar keine Instruktion gegeben haben. Dass heisst, sie stimmten der Dechargé von Ospel & Co zu oder sie enthielten sich der Stimme, was einer Zustimmung gleichkommt. Aus der Sicht des Eigners, des Prinzipals, ist diese Haltung verwerflich. Er muss zuschauen, dass ein Agent sich als blosser Verwalter gebärdet. Er nimmt Sparbeiträge entgegen, kauft und verkauft Aktien, besorgt die Verwahrung und das Inkasso des Gewinns und liefert am Ende eine Abrechnung – mehr aber nicht. Er nimmt die vollen Rechte eines Miteigentümers nicht wahr. Dazu gehören etwa die Analyse der Jahresberichte, die Überprüfung der Anträge der GV, die Bestellung qualifizierter Verwaltungsräte und – nötigenfalls – eine Schadenersatzklage, sofern Geschäftsleitungsmitglieder in bewusster Weise Informationen hinterzogen.

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  • Kurz-Schluss: Kassen sind keine Behörden

    Sparvermögen oder Renten wecken Begehrlichkeiten, so etwa bei Scheidungen. Dabei werden Pensionskassen zum verlängerten Arm der Behörden. Sie müssen die Vorsorgemittel fair unter den Eheleuten verteilen. ­Dafür müssen sie manchmal umfangreiche Abklärungen vornehmen und Belege einfordern. Gelingt es nicht, die Teilung zur Zufriedenheit aller auszuknobeln, wird gegen sie prozessiert. Die Kosten dafür trägt das Versichertenkollektiv. Jetzt will der Staat noch einen Zacken zulegen. Er will einen noch besseren Vorsorgeausgleich bei Scheidungen im Gesetz regeln. Renten sollen geteilt ­werden, neue Zustimmungserfordernisse der Ehegatten kommen hinzu, die Kapitalflucht in den überobligatorischen Bereich soll unterbunden werden, et cetera, et cetera. Gerechtigkeit bei Scheidungen in Ehren, doch sie ist nicht die Aufgabe der Pensionskassen, sondern die des Staates. Folgt man dem politisch anerkannten Ver­ursacherprinzip, sollte der Bund für jede amtliche ­Handlung, die durch Pensionskassen erbracht wird, ­bezahlen. Nur so würde der administrative Zusatz­aufwand politisch ein Thema. Das Parlament würde es sich zweimal überlegen, neue Regelungen aufzustellen, die ihnen das Freizügigkeitsgesetz seit 15 Jahren einbrockt. VAL

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  • Kurz-Scluss: Systemfremde Zahlungen abschaffen

    Das Weiterschrauben am Freizügigkeitsgesetz (siehe Kommentar links) zeigt einmal mehr: Kuriert werden Symptome und nicht Ursachen. Die Krankheit des Freizügigkeitsgesetzes ist der systemfremde Zwang zu Ein- und Auszahlungen mitten im Anlageprozess. Eine langfristige Anlage der Vorsorgelder wird verunmöglicht. Das ist zwar nicht neu. Aber neu ist, dass sowohl Pensionskassen als auch Versicherte zunehmend auf die Performance achten müssen, um im Alter auf einen grünen Zweig zu kommen. Und auch die Verwaltungskosten, die bei manchen Vorsorgelösungen einen beträchtlichen Teil der Rente wegfressen, sind im Zuge der Volksabstimmung um den Umwandlungssatz in den Fokus gerückt. Der Pensionskassenverband Asip sollte in die Offensive gehen und den langfristigen Schaden des Freizügigkeitsgesetzes und der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der Pensionsgelder darstellen. Und zwar in Franken und Rappen, damit Jeder und Jedem klar würde, was das jährliche Abrechnen und Herumverschieben der Milliarden an Freizügigkeitskapital kostet. Wieviel Performance dieses Gesetz an Renten wegfrisst. In Frage gestellt ist nicht etwa der Anspruch auf das individuelle Sparkapital, sondern die unfreiwillige Herumschieberei. Damit wäre erneut die Frage nach der freien Pensionskassenwahl lanciert. VAL

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  • Mit der Lizenz zum Geldverdienen

    Vermögensverwalter, Banken und viele Berater belasten die zweite Säule mit rund 5 Milliarden Franken pro Jahr, berichtet Bernhard Raos

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  • Das Interesse war gross an der Diskussion der Ergebnisse der 10. Swisscanto-Pensionskassenumfrage

    Nur eine von zehn Pensionskassen ist risikofähig

    Die Vorsorgeeinrichtungen sind noch nicht über den Berg. Das zeigen die Zahlen der aktuellen Swisscanto-Umfrage. Bernhard Raos berichtet

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  • RUDOLF STRAHM

    Vertrauen wieder herstellen

    Nach der massiven Ablehnung der BVG-Vorlage brauchen die Pensionskassen eine Vertrauensstrategie. Hier sind die Tipps eines Kritikers

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