- Inflationsfrei aus der Schuldenkrise?
Mit dem Quantitative Easing der Notenbanken findet eine ökonomische Zäsur statt
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Andreas Valda
Stiftungsräte, ändert Eure StatutenDie Dechargé-Erteilung an der UBS-Generalversammlung offenbarte das mangelnde Interesse der Pensionskassen am Stimmrecht. Nur einige, wenige legten ihre Position offen. Andere verweigerten die Offenlegung bewusst. Die allermeisten Kassen und Sammelstiftungen in der Schweiz dürften gar keine Instruktion gegeben haben. Dass heisst, sie stimmten der Dechargé von Ospel & Co zu oder sie enthielten sich der Stimme, was einer Zustimmung gleichkommt. Aus der Sicht des Eigners, des Prinzipals, ist diese Haltung verwerflich. Er muss zuschauen, dass ein Agent sich als blosser Verwalter gebärdet. Er nimmt Sparbeiträge entgegen, kauft und verkauft Aktien, besorgt die Verwahrung und das Inkasso des Gewinns und liefert am Ende eine Abrechnung – mehr aber nicht. Er nimmt die vollen Rechte eines Miteigentümers nicht wahr. Dazu gehören etwa die Analyse der Jahresberichte, die Überprüfung der Anträge der GV, die Bestellung qualifizierter Verwaltungsräte und – nötigenfalls – eine Schadenersatzklage, sofern Geschäftsleitungsmitglieder in bewusster Weise Informationen hinterzogen.
Mehr . . .- Kurz-Schluss: Kassen sind keine Behörden
Sparvermögen oder Renten wecken Begehrlichkeiten, so etwa bei Scheidungen. Dabei werden Pensionskassen zum verlängerten Arm der Behörden. Sie müssen die Vorsorgemittel fair unter den Eheleuten verteilen. Dafür müssen sie manchmal umfangreiche Abklärungen vornehmen und Belege einfordern. Gelingt es nicht, die Teilung zur Zufriedenheit aller auszuknobeln, wird gegen sie prozessiert. Die Kosten dafür trägt das Versichertenkollektiv. Jetzt will der Staat noch einen Zacken zulegen. Er will einen noch besseren Vorsorgeausgleich bei Scheidungen im Gesetz regeln. Renten sollen geteilt werden, neue Zustimmungserfordernisse der Ehegatten kommen hinzu, die Kapitalflucht in den überobligatorischen Bereich soll unterbunden werden, et cetera, et cetera. Gerechtigkeit bei Scheidungen in Ehren, doch sie ist nicht die Aufgabe der Pensionskassen, sondern die des Staates. Folgt man dem politisch anerkannten Verursacherprinzip, sollte der Bund für jede amtliche Handlung, die durch Pensionskassen erbracht wird, bezahlen. Nur so würde der administrative Zusatzaufwand politisch ein Thema. Das Parlament würde es sich zweimal überlegen, neue Regelungen aufzustellen, die ihnen das Freizügigkeitsgesetz seit 15 Jahren einbrockt. VAL
Mehr . . . - Kurz-Scluss: Systemfremde Zahlungen abschaffen
Das Weiterschrauben am Freizügigkeitsgesetz (siehe Kommentar links) zeigt einmal mehr: Kuriert werden Symptome und nicht Ursachen. Die Krankheit des Freizügigkeitsgesetzes ist der systemfremde Zwang zu Ein- und Auszahlungen mitten im Anlageprozess. Eine langfristige Anlage der Vorsorgelder wird verunmöglicht. Das ist zwar nicht neu. Aber neu ist, dass sowohl Pensionskassen als auch Versicherte zunehmend auf die Performance achten müssen, um im Alter auf einen grünen Zweig zu kommen. Und auch die Verwaltungskosten, die bei manchen Vorsorgelösungen einen beträchtlichen Teil der Rente wegfressen, sind im Zuge der Volksabstimmung um den Umwandlungssatz in den Fokus gerückt. Der Pensionskassenverband Asip sollte in die Offensive gehen und den langfristigen Schaden des Freizügigkeitsgesetzes und der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der Pensionsgelder darstellen. Und zwar in Franken und Rappen, damit Jeder und Jedem klar würde, was das jährliche Abrechnen und Herumverschieben der Milliarden an Freizügigkeitskapital kostet. Wieviel Performance dieses Gesetz an Renten wegfrisst. In Frage gestellt ist nicht etwa der Anspruch auf das individuelle Sparkapital, sondern die unfreiwillige Herumschieberei. Damit wäre erneut die Frage nach der freien Pensionskassenwahl lanciert. VAL
Mehr . . . - No exception from its neighbours
Switzerland may be different. But when it comes to institutional investment, the issues are largely the same
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Andreas Valda
Die freie Wahl ist eine echte OptionDie freie Pensionskassenwahl im Modell Chile (vergleiche auch den Artikel auf den Seiten 38 bis 41) hat ein paar bestechende Vorteile.
Mehr . . .- Kurz-Scluss: Bessere Statistik bitte
Das „Faktenblatt“ des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zu den Verwaltungskosten zeigt einmal mehr, wie dürftig es in der Schweiz um Fakten steht. Um den Aufwand der zweiten Säule darzulegen, musste es auf vier Datensätze zurückgreifen: den Verwaltungsaufwand in der Pensionskassenstatistik des Bundes (BFS), den Vermögensverwaltungsaufwand (BFS), die Bewirtschaftungskosten für Immobilien (ebenfalls BFS) und den Offenlegungsbericht der Finanzmarktaufsicht.
Mehr . . . - Kurz-Scluss: Höhere Rendite bitte
9,24 Prozent Rendite jährlich und inflationsbereinigt im Schnitt der letzten 30 Jahre! 5,86 Prozent jährlich im Schnitt der letzten 7 Jahre. Von solchen Werten können die meisten Schweizer Pensionsversicherten nur träumen. In Chile ist dieser Wert Realität (siehe Bericht oben). Und dies bei einer mittleren Risikoneigung: Der Fondstyp C erlaubt eine Aktienquote von 15 bis 40 Prozent, aktuell liegt sie bei 35 Prozent. Wie ist eine derart gute Performance möglich? Die Antwort ist einfach:
Mehr . . . - The way of investing in 2010
The largest UK pension funds managers look set to seek a greater diversity of asset classes away from the traditional domestic split
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Bernhard Raos
Die überflüssige Abstimmung vom 7. MärzAnfangs März dieses Jahres wird über eine Senkung des Umwandlungssatzes der BVG-Renten auf 6,4 Prozent abgestimmt. Die Abstimmung über den „richtigen“ Umwandlungssatz ist unsinnig und erst noch ein Misstrauensvotum gegenüber den paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräten der Vorsorgeeinrichtungen. Mit welchem Faktor die Pensionskassen das angesparte Kapital der Versicherten in eine Rente umwandeln, hängt nicht vom politischen Willen des Gesetzgebers ab, sondern von der durchschnittlichen Lebenserwartung und den Erträgen der Pensionskassen an den Kapitalmärkten. Niemand kann exakt vorhersagen, wie viele Jahre wir in Zukunft länger leben werden.
Mehr . . .- Kurz-Schluss: Wie viel darf‘s denn sein?
Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand für die zweite Säule? Bei einer staatlich reglementierten Sozialversicherung sollte die nötige Transparenz gegeben sein. Möchte man zumindest meinen. Doch legt man die offiziellen Zahlen des Bundesamtes für Statistik BFS und des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV nebeneinander, ist der Zahlensalat perfekt. Vergleichbar sind die Angaben für 2007, das Jahr 2008 ist noch nicht ausgewertet. Das BFS beziffert die Verwaltungskosten mit 1.581 Millionen Franken, das BSV mit 784 Millionen Franken. Die beiden Ämter sind sich über die „richtige“ Art der Rechnungslegung nicht einig. Während das BFS auch die Kollektivversicherer berücksichtigt, klammert das BSV diese Kategorie aus. Multipliziert man nun die Kostenquote der Versicherer (460 Franken) mit der Anzahl der Destinatäre in Sammeleinrichtungen (2,1 Millionen), ergibt dies 966 Millionen. Zusammen macht das 1.750 Millionen. Immerhin ein Unterschied von 170 Millionen. In Sachen Verwaltungskosten stochern alle im Nebel – trotz Rechnungslegungsvorschriften wie BVV2 und Swiss Gaap Fer 26. Dazu: In der repräsentativen Umfrage von Swisscanto wurde für 2008 ein Durchschnitt von 325 Franken pro Versicherten errechnet und vorsichtig „als tendenziell immer noch etwas zu tief“ bewertet. Transparenz schaut anders aus. BRA
- Kurz-Scluss: In der Wunde bohren
Seit sich die Kollektivversicherer den Ruf vom „Rentenklauer“ eingehandelt haben, sind sie um Imageverbesserung bemüht. Der Gesetzgeber verlangt von den Versicherungsgesellschaften, die im Geschäft mit der zweiten Säule tätig sind, dass sie jederzeit alle Rentenverpflichtungen voll garantieren. Jahrelange Unterdeckungen wie bei autonomen und öffentlich-rechtlichen Kassen sind also nicht erlaubt. In den turbulenten letzten Jahren haben die Versicherer die Karte „volle Deckung“ denn auch gerne gezogen. Nicht nur das. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV bohrt genüsslich in der Unterdeckungswunde und hinterfragt die Passivseite der Pensionskassen-Bilanzen. Tatsächlich fehlen hier klare, einheitliche Regeln, was realistische Vergleiche der Deckungsgrade verunmöglicht. Viele Kassen berücksichtigen laut SVV die stetige Abnahme der Sterblichkeit zu wenig. Daher sei der Deck-ungsgrad um 2 Prozent zu hoch ausgewiesen. Zudem würden systematisch zu hohe technische Zinssätze für das Kapital der Rentner verwendet. Dieser Effekt verfälsche den Deckungsgrad um weitere 3 Prozent. Wegen falscher technischer Parameter sei die Deckungslücke der Kassen so total um rund 21 Milliarden Franken höher. Wenn‘s ums Image geht, ist sich auch in der Vorsorge jeder selbst der Nächste. BRA
- Konrad Hummler, Wegelin
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