Home / Kommentare & Analysen / Kommentare / Strapazierte Solidaritäten in der zweiten Säule

In der Theorie ist alles einfach: Die drei Säulen des Vorsorgesystems basieren auf unterschiedlichen Prinzipien. In der ersten Säule gilt das Umlageverfahren, wo jeweils die Aktiven die Rentner finanzieren.

In der zweiten Säule gilt das Kapitaldeckungsverfahren, wo jeder für seine eigene Rente anspart und nur im Risikoteil auch Teil der Solidargemeinschaft seiner Vorsorgeeinrichtung ist. Die dritte Säule gründet vollständig auf individuellem Sparen. Solange die Zinsen hoch waren und sich Mindestzins, technischer Zins und damit auch der Umwandlungssatz bequem aus den Erträgen finanzieren liessen, waren Solidaritätslasten in der zweiten Säule kein Thema. Das hat sich geändert, seit die Langfristszenarien ins Wanken und die Mehrheit der Kassen in Unterdeckung geraten sind. Im Schnitt hinken die Schweizer Pensionskassen seit über zehn Jahren der gesetzlichen Mindestverzinsung hinterher und erreichen ihre Sollrenditen nicht, geschweige denn ihre Zielrendite. Die Verunsicherung in den Stiftungsräten ist gross: Sollen sie den Anlageexperten vertrauen, die auf lange Sicht die nötigen Sollrenditen versprechen? Oder sollen sie die bedeutendste Solidarität – den Transfer von Finanzmarktrisiken zwischen Aktiven und Rentnern – hinterfragen? Verschärft wird die Situation durch die an sich erfreuliche Tatsache, dass wir länger leben, aber auch länger Rente beziehen. Die Kombination von starren gesetzlichen Vorgaben, unbefriedigenden Kapitalerträgen und längerem Rentenbezug strapaziert nun die Solidarität. Die betroffenen Risikoträger fühlen sich ungleich behandelt, wenn ein immer grösserer Teil des Vorsorgevermögens letztlich den Rentnern gehört. Oder wenn unangenehme Wahrheiten den Versicherten persönlich bewusst werden und nötige Sanierungen ausschliesslich auf Kosten der Aktiven erfolgen. Ist der Umwandlungssatz zu hoch, entstehen für die Pensionskasse teilweise happige Pensionierungsverluste. Die beiden grossen öffentlich-rechtlichen Kassen Publica und BVK beziffern diese mit je 90 Millionen Franken pro Jahr. Hochgerechnet auf alle Vorsorgeeinrichtungen sind dies wohl mehrere Milliarden pro Jahr. Eine Grössenordnung, die bislang in der breiten Öffentlichkeit nicht wahrgenommen wurde.