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Innert sechs Jahren sollen 17 000 IV-Bezüger wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden oder mehr arbeiten. Ein ehrgeiziges Ziel.

Am 1. Januar 2012 tritt der erste Teil der 6. IV-Revision in Kraft. Der Bundesrat hat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Die Revision sieht zusätzliche Instrumente für die Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung ins Erwerbsleben vor. Vorgesehen sind zudem neue Assistenzbeiträge, die es mehr Behinderten erlauben sollen, ihre Pflege und Betreuung selber zu organisieren. So könnten die Betroffenen zuhause ein eigenständiges Leben führen, schreibt das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV. Wovon auch die Eltern von schwer pflegebedürftigen Kindern profitierten.

Knacknuss der Revision ist das definierte Ziel, innert sechs Jahren die Erwerbsfähigkeit von rund 17 000 IV-Bezügern mit entsprechendem Potenzial zu erhöhen und sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder deren bestehende Tätigkeiten auszubauen. Sowohl die IV- Rentner als auch die Arbeitgeber müssen da mitziehen, sollen jährlich rund 2 800 IV-Bezüger wieder arbeitsmarktfähig werden. Die IV macht sich selber Mut: Schon heute könnten pro Jahr gegen 2 300 IV-Renten nach Rentenrevisionen wieder aufgehoben werden. Und: Oberstes Gebot der IV bleibe aber, frühzeitig zu verhindern, dass jemand aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig werde. (BRA)