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Peter Wirth

Das Vorsorgeforum hat seine Stellungnahme zu den Verordnungen der Strukturreform gemeinsam mit den Fachverbänden verfasst. Die Ergebnisse der Vernehmlassung

Noch selten waren sich die Praktiker der zweiten Säule so einig in ihrer Ablehnung eines Entwurfs aus dem BSV und noch selten waren die Reaktionen so heftig. Das ist bemerkenswert, nachdem die vom Parlament vor Jahresfrist verabschiedeten Gesetze überwiegend auf Zustimmung gestossen und von denselben Kreisen als massvoll taxiert worden sind.

Die Verordnungsbestimmungen übertreffen teilweise deutlich die Zielsetzung des Parlaments und führen ganz neue Elemente in das Gesetz ein. Für die überaus strikte und detaillierte Regulierung werden der Ausgang der Abstimmung zum Umwandlungssatz und Korruptionsfälle als Legitimation angeführt.

Aber sowohl der Ausgang der Abstimmung wie auch die Gesetzesverletzungen reichen nicht aus, um die beabsichtigte Regulierungsdichte zu begründen. Die Interpretation des Abstimmungsausgangs ist subjektiv und keinesfalls zwingend. Und sollten in grösserem Umfang Unregelmässigkeiten bei Pensionskassen vorliegen, die den bekannt gewordenen Umfang übersteigen, dann ist vom BSV zu fordern, dass es entsprechend informiert und die Sachverhalte offenlegt.

Aber auch dann wäre noch keinesfalls gesagt, dass die verordneten Ausführungsbestimmungen angemessen und zielführend sind. Denn neben einem teilweise überbordenden Regulierungseifer sind in den Entwürfen über weite Strecken auch schwerwiegende konzeptionelle Mängel festzustellen. So sind die vorgeschriebenen Voraussetzungen für Leistungsverbesserungen weder bei Leistungsprimatskassen noch bei Sammelstiftungen der Versicherer überhaupt anwendbar. Die von den Revisionsstellen durchzuführenden Stichproben bei Stiftungsräten sind praktisch wie formell fragwürdig und in dieser Form nicht realisierbar. Und die Finma hat öffentlich bekannt gemacht, dass für bestimmte Vorschriften bezüglich der Vermögensverwalter die gesetzliche Grundlage fehlt. Das sind nur einige wenige Beispiele, welche belegen, dass die Entwürfe grundlegende Mängel aufweisen.

Es liegt jetzt zunächst bei der BVG-Kommission, gegenüber Amt und Bundesrat die Kritik zu formulieren und auf Korrekturen zu drängen. Es wird dann Sache von Bundesrat Burkhalter sein, die Weichen zu stellen. Die verlangte Kehrtwende ist für Amt und Bundesrat nicht ganz einfach. Aber sie würde den Verantwortlichen hoch angerechnet. Man ist gespannt.

Peter Wirth ist der Geschäftsführer des Vorsorgeforums