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Die Auslegeordnung zum Bericht des Bundesrates zur Zukunft der zweiten Säule birgt Konfliktstoff, berichtet Bernhard Raos

Die Positionen sind bereits bezogen. Doris Bianchi, beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB zuständig für die zweite Säule, ist unzufrieden mit dem Berichtsentwurf des Bundesrates zur Zukunft der beruflichen Vorsorge: „Es wird Angstmacherei betrieben. Der Bericht gibt ziemlich ungefiltert das Mantra der Pensionskassenwelt wieder, dass die Lebenserwartung stets ansteigt und die Renditen immer tiefer fallen.“ Für den SGB ist die im Bericht postulierte Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent bis 2015 „überhaupt nicht akzeptiert“. Um eine solch zentrale Messgrösse zu ändern, brauche es detaillierte Analysen. Diese will der SGB in dem bis März laufenden Vernehmlassungsverfahren präsentieren.

Für den Pensionskassenverband Asip will der Bericht zu viel.  Dieser sei „eine zu breite Auslegeordnung ohne Prioritäten und Zielvorgaben“. Im Vordergrund müssten nun die prägenden Eckwerte Umwandlungssatz, Rentenalter und Mindestzins stehen. Es brauche eine realistische Lagebeurteilung und kein politisches oder individuelles Wunschdenken. Der Verband hat seinen Mitgliedern einen Fragebogen mit 99 Fragen (!) zugestellt, um seine Vernehmlassungsantwort zu munitionieren. Der 168-seitige Bericht des Bundesrates  ist ein typisches Produkt helvetischer Meinungsbildung. Alle Vorschläge wurden von der ausgewogen zusammengesetzten BVG-Kommission diskutiert und bewertet. Die Minderheitspositionen sind eingeflossen. Dies zeigt sich exemplarisch beim politischen Reizthema Nummer eins, dem Umwandlungssatz. Hier sind sich die Experten mit wenigen Ausnahmen einig, dass die geltenden Parameter – der Satz sinkt bis 2014 auf 6,8 Prozent – nicht mehr stimmen. Weil der Rentenfaktor zu hoch ist und nicht mehr den Kapitalerträgen und der Lebenserwartung entspricht, werden zurzeit jährlich rund 600 Millionen Franken von den Aktiven zu den Rentnern umverteilt. Was dem Kapitaldeckungsverfahren zuwiderläuft, wo jeder Versicherte für seine eigene Rente spart.

Der Bericht präsentiert die bereits bekannten Datenreihen zu den Kapitalerträgen  über einen längeren Zeitraum und der prognostizierten Lebenserwartung. Beide Faktoren hängen direkt zusammen: Ist die Lebenserwartung definiert, ergibt sich daraus die voraussichtlich zu erwirtschaftende Rendite, um den Umwandlungssatz zu finanzieren. Gemäss „VZ 2010“ beträgt die Lebenserwartung eines 65-jährigen Rentners noch 20,14 Jahre und einer Rentnerin 22,89 Jahre. Will die Pensionskasse nun einen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent garantieren, braucht sie eine längerfristige Kapitalrendite von 4,95 Prozent. Dies war über die letzten zehn Jahre ein Wunschtraum und führte zur Aushöhlung der Kassen.

Daher ist es für die Mehrheit der BVG-Kommission angemessen, den Mindestumwandlungssatz ab 2015 auf 6,4 Prozent zu senken. Selbst diese Reduktion verlangt aus heutiger Optik eine überaus sportliche Rendite von 4,35 Prozent. Und zwingt vor allem unterdeckte Kassen zu einer riskanten Anlagestrategie, die sie sich eigentlich nicht leisten können. Weil tiefere Renten aus der zweiten Säule eine nächste Volksabstimmung provozieren würden, schlägt der Bericht mehrere Varianten für eine Zusatzfinanzierung vor. So soll das heutige Leistungsniveau beibehalten werden. Dazu signalisiert zumindest die Teilgewerkschaft Travail Suisse vorsichtig Zustimmung, sofern „substanzielle Ausgleichsmassnahmen gesichert werden“.  Für die BVG-Kommission sind zwei Massnahmen zielführend – eine Senkung des sogenannten Koordinationsabzugs, was den Anteil des versicherten Lohnes erhöht, und höhere Altersgutschriften. Vom gesenkten Koordinationsabzug würden vor allem Versicherte mit tieferem Einkommen profitieren. Schon für mittlere Einkommen ergeben sich indes Einbussen.

Daher wird die Kombination mit einer einprozentigen Erhöhung der Altersgutschriften vorgeschlagen, die jährlich 1,6 Milliarden Franken kosten würde und tendenziell über die Jahre sogar höhere Renten für alle Einkommen bringen soll. Wird nur eine der beiden Massnahmen realisiert, wird mit zusätzlichen Kosten von 650 Millionen Franken pro Jahr gerechnet. Immer vorausgesetzt, Kapitalerträge und Lebenserwartung entwickeln sich wie angenommen.

Im Bericht werden noch weitere Massnahmen zum Umwandlungssatz aufgeführt, von der BVG-Kommission aber mehrheitlich verworfen. So die Abschaffung der Kinderrente im Fall von pensionierten Eltern oder ein differenzierter Mindestumwandlungssatz je nach Versichertengruppe – Bauarbeiter leben durchschnittlich weniger lang als Banker oder Lehrer. Die heisse Kartoffel „Erhöhung des Rentenalters“ fasst der Bericht behutsam an und schreibt von einer möglichen Option. Allerdings müsste das Rentenalter gleich um drei Jahre angehoben werden, um die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent zu kompensieren. Politisch ist ein solcher Schritt zurzeit chancenlos. Wird tatsächlich der Umwandlungssatz ab 2015 gesenkt, können die nötigen zusätzlichen Sparbeiträge nicht sofort ausgeglichen werden. Laut Bericht braucht es dazu gut ein Jahrzehnt. Für Versicherte, die in dieser Zeit pensioniert werden, wird eine Kompensation vorgeschlagen. Die BVG-Kommission favorisiert mehrheitlich eine Pool-Lösung über den BVG-Sicherheitsfonds (siehe auch FT Comments):  Von diesem Modell – es soll ein halbes Promille der jährlichen Lohnsumme kosten – würden nur Kassen mit ungünstiger Altersstruktur profitieren. 

Auch da hockt der Teufel im Detail, denn ob alle registrierten Vorsorgeeinrichtungen beitragspflichtig sind und wie die Beiträge festgelegt werden, lässt der Bericht offen. „Wahrscheinlich stellt sich ein politisches Akzeptanzproblem, da die ‚guten Schüler’ das Gefühl haben könnten, dass sie den ‚schlechten Schülern’ unter die Arme greifen müssen“, heisst es wörtlich.  Und es handelt sich um eine weiter reichende Solidarität, also um Umverteilung. Der Vorteil wäre aber, dass der tiefere Umwandlungssatz von 6,4 Prozent so für alle künftigen Rentner abgefedert wird. 

   Der Bericht zur Zukunft der zweiten Säule befasst sich mit weiteren Knacknüssen. Etwa dem Mindestzins, den der Bundesrat festlegt. Zwar will die BVG-Kommission diese Regelung kippen oder den Zins durch eine verbindliche Formel bestimmen. Doch gemäss Bericht soll der Bundesrat entscheiden, wie es mit dem Mindestzins weitergehen soll.

Grundsätzlich wirds im ersten Teil der Auslegeordnung, wo es um den eingeschränkten Zugang  geht. Die zweite Säule soll bekanntlich zusammen mit der AHV eine Ersatzquote von rund 60 Prozent des letzten Lohnes gewährleisten. Probleme ergeben sich für Selbständigerwerbende oder für sogenannt atypische Arbeitnehmende, die in häufig wechselnden oder befristeten Arbeitsverhältnissen stehen. Wer bei einem Arbeitgeber nicht mehr als 20 800 Franken verdient, ist nicht obligatorisch BVG-versichert. Es gibt zwar die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung, doch diese wird selten genutzt. Selbständigerwerbende unterstehen nicht der beruflichen Vorsorge, haben aber verschiedene Möglichkeiten, ihre Vorsorge ergänzend zur AHV aufzubauen. Das fehlende Obligatorium sei nicht unproblematisch, hält der Bericht fest – ohne aber den Zwang zur zweiten Säule für Freiberufler vorzuschlagen. 

Pro Jahr tätigen rund 35 000 Versicherte für den Erwerb von Wohneigentum  einen Vorbezug (WEF) von insgesamt 2,6 Milliarden Franken. Der Bericht will sich nicht festlegen, ob der Vorbezug wirklich im Sinne der Altersvorsorge sei. Dies hänge stark „von Fakten wie der Entwicklung des Immobilienmarktes oder der Hypothekarzinsen ab“. Im Rahmen einer WEF-Wirkungsanalyse wurden Vorbezüger befragt. Demnach gibt es Fälle, wo sich Rentner erheblich einschränken müssen, weil der Vorbezug zu wesentlichen Renteneinbussen führt. Zumindest ein Teil dieser Personen wird auf steuerfinanzierte Ergänzungsleistungen angewiesen sein. So war das ursprünglich nicht gedacht.   

Überlegungen stellen die BVG-Experten auch an zum Mindestalter für den Altersrücktritt. Das Mindestrücktrittsalter sollte im Rahmen der 1. BVG-Revision ursprünglich auf 60 Jahre festgesetzt werden, stiess aber auf Opposition. Fixiert wurden schliesslich 58 Jahre. Daran will der Bericht zwar vorerst nicht rütteln, erwähnt aber Fehlanreize. So steige die Lebenserwartung weiter an und die zweite Säule sei für die Wahl des Pensionierungszeitpunkts in den meisten Fällen viel ausschlaggebender als die AHV-Rente. Zudem nützten die Frühpensionierten diese Wahlmöglichkeit zur Steueroptimierung. 

Ausführlich befasst sich der Bericht mit dem Vollversicherungsmodell, ohne sich auf die Äste hinauszuwagen. Die Rolle der Lebensversicherer in der zweiten Säule wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Sowohl die Höhe der Risikoprämien wie auch die Mindestausschüttungsquote (Legal Quote) sind umstritten. Die Überprüfung der Legal Quote soll 2015 erfolgen und für die Risikoprämie schlägt die BVG-Kommission eine Obergrenze vor. Die Lebensversicherer haben über ihre Kommissionsvertreter eigene Vorschläge eingebracht und wollen mit verbesserter Transparenz ihre Pfründe verteidigen. Am 9. März läuft die Vernehmlassung ab; spn wird am Thema dranbleiben.