Schweizer Pensions- & Investmentnachrichten
Titelthema
Wie dünn wird das Eis noch?

Die Krise hat auch das Custody-Geschäft in der Schweiz gebeutelt. Die Konsequenzen waren eine veränderte Produktnachfrage sowie veränderte Wertigkeiten und Prioritäten. Dennoch hat eine grosse Konsolidierungswelle bis jetzt noch nicht stattgefunden. Doch Vorsicht: Das kann ja noch kommen.

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Trends & Analysen 
Kommentar 

Peter Zanella

Zeitbombe Rentenverpflichtungen

Seit der Einführung des BVG im Jahr 1985 konnten viele Versicherte – trotz den beiden heftigen Finanzmarktkrisen im neuen Jahrtausend – erfolgreich einen ansehnlichen Kapitalstock akkumulieren. Gleichzeitig erhöht sich die Anzahl der Rentenbezüger kontinuierlich und der Entsparungsprozess nimmt entsprechend an Bedeutung zu. Dies hat weitreichende Konsequenzen auf die Schweizer Vorsorgelandschaft, da sich der Fokus vermehrt von den aktiven Versicherten weg auf die Rentner und deren Vorsorgeverpflichtungen richtet.

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Kommentar 

Roman von Ah

Für eine freiere Strategiewahl

Die Altersvorsorge erfolgt über lange Zeithorizonte. Ob der Lebensstandard nach der Pensionierung gehalten werden kann, hängt von den Sparbemühungen sowie den Erträgen auf dem Vorsorgekapital ab. Niemand weiss, wie hoch die Erträge auf Aktien, Obligationen oder Geldmarktanlagen in den nächsten Jahrzehnten sein werden.

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Brief aus Bern 
Brief aus Bern

Auf den 1. Januar 2010 werden jene obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst, die seit 2006 ausgerichtet werden. Der Anpassungssatz beträgt nach Berechnungen durch das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV 2,7 Prozent und stützt sich auf den Index der Konsumentenpreise vom September 2009. Gemäss Gesetz müssen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters periodisch an die Preisentwicklung angepasst werden. Die entsprechenden Renten, die vor 2006 entstanden sind, werden mit der nächsten AHV-Rentenerhöhung im Jahr 2011 angepasst. Wenn Renten über das vom Gesetz vorgeschriebene Minimum hinausgehen, ist der Teuerungsausgleich nicht obligatorisch.

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Chefsache 

Christoph Ryter

„Wir wollen informierte Entscheide”

Was der Umwandlungssatz bedeutet, weiss nur eine Minderheit der Versicherten. Für die Abstimmung vom März 2010 sind das schlechte Vorzeichen. Wer nichts oder wenig weiss, ist empfänglich für Schlagworte. Deshalb will der Asip informieren. Sein Präsident Christoph Ryter hat intensive Wochen vor sich.

Fragen: Bernhard Raos
Antworten: Christoph Ryter, Präsident Asip

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